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Lustige Gesetze aus aller Welt

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Europa


Deutschland
  • StVO, §50 Sonderregelung für die Insel Helgoland: "Auf der Insel Helgoland sind der Verkehr mit Kraftfahrzeugen und das Radfahren verboten."

Großbritannien
  • Es ist Taxifahrern verboten, ihr Auto auf öffentlichen Straßen zu verlassen. Sie dürfen jedoch gegen das Heck ihres Fahrzeuges urinieren, so lange sich eine Hand am Fahrzeug befindet.
  • In London ist jeder Taxifahrer verpflichtet, einen Heuballen im Heck seinen Fahrzeuges aufzubewahren. (Dieses Gesetz wurde erlassen, als es noch Pferdedroschken gab. Es gilt noch heute.)
  • In London ist nach 21 Uhr das Schlagen der Ehefrau verboten. (Dieses Gesetz soll die Zahl der nächtlichen Ruhestörungen reduzieren).
  • Sark liegt vor der normannischen Küste und ist die kleinste der Kanalinseln. Es gibt keine Straßenbeleuchtung und bis auf Traktoren sind Autos nicht zugelassen. Auf der Insel mit nur 600 Bewohnern haben sich uralte feudale Strukturen gehalten. So ist das Schlagen der Ehefrau mit einem Stock erlaubt, sofern der Stock nicht dicker als ein Finger ist und kein Blut spritzt. Scheidungen sind verboten und deshalb nur möglich, wenn ein Ehepartner die Insel für ein Jahr verläßt. Grundbesitz darf nur an den erstgeborenen Sohn vererbt werden. Nachdem zwei Grundbesitzer vor den europäischen Gerichtshof gezogen sind, um ihren Besitz gerecht unter allen Kindern verteilen zu dürfen, hat der Inselrat (bestehend aus 12 Gewählten und 40 Grundbesitzern) die Gleichberechtigung von Mann und Frau beschlossen und auch Ehescheidungen legalisiert.
  • In York ist es innerhalb der Stadtmauern und nach Sonnenuntergang erlaubt, Schotten mit Pfeil und Bogen zu erschießen.

Norwegen
  • Zu Norwegen gehört die im Süd-Atlantik liegende Bouvet-Insel. Bewohnt wird sie nur von Pinguinen und Robben. Nun fordert ein norwegischer Verein "zur Befreiung der Bouvet-Insel" im Namen der Pinguine die Unabhängigkeit für das antarktische Eiland. Doch der zuständige Beamte im Justizministerium von Oslo lehnte das Begehren ab, da es nur für die Pinguine spreche, nicht aber für die Robben. Auch die Forderung, Pinguine aus norwegischen Zoos frei zu lassen, beschied er abschlägig: nicht ein einziger von ihnen stamme von der Bouvet-Insel. Aus dem gleichen Grund lehnte der Beamte es ab, einen ausgestopften Pinguin aus dem Osloer Museum würdig zu bestatten.
    (Quelle: Tagesthemen 9.3.2002)

Schweiz
  • Es ist verboten, Autotüren zuzuknallen.